Behindertengerechte Dreiräder

Bei Bedarf von der Krankenkasse zu zahlen

Gegen die Entscheidung der Barmer GEK, ihr kein Behindertendreirad mehr zur Verfügung zu stellen, klagte eine mittlerweile 45 Jahre alte Frau, die seit ihrer Kindheit an einer Spastik leidet. Ihr bisheriges Dreirad, das die Kasse noch bezahlt hatte, versagte aus Altersgründen den Dienst. Die Klägerin benötigt das Rad nicht nur, um ihre Alltagsgeschäfte zu erledigen, sondern auch aus therapeutischen Gründen. Durch das Radfahren wird ihre Muskulatur mehrmals täglich gelockert, sodass es bei ihr nicht mehr zu Krämpfen kommt und dadurch ihre Gehfähigkeit erhalten wird. Krankengymnastik allein kann diesen Effekt nicht erzielen und steht auch nicht ständig zur Verfügung.

Die Krankenkasse lehnte die Neuanschaffung eines Dreirades mit der Begründung ab, es sei ein sogenannter Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und falle daher nicht in den Leistungsbereich der Kasse. Das Dreirad sei mit einem Fahrrad zu vergleichen, welches auch nicht auf Kosten einer Krankenkasse zu haben sei.

Das Bundessozialgericht (BSG) stellte in der mündlichen Verhandlung fest, dass ein behindertengerechtes Dreirad grundsätzlich von einer Krankenkasse zu zahlen ist, wenn es eine Behinderung ausgleicht, einer drohenden Behinderung vorbeugt oder auch für eine Krankenbehandlung notwendig ist (Az:. BSG B 3 KR5/10 R). Die Art der Therapie legt dabei der Arzt fest. Allerdings darf der therapeutische Nutzen nicht auf kostengünstigere Art zu erzielen sein. Da hierzu in den Vorinstanzen keine Feststellungen getroffen worden waren, wurde die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

“Dies ist ein guter Tag für all diejenigen Menschen in unserem Land, die aufgrund ihrer Behinderung auf ein solches Dreirad angewiesen sind”, erklärt Rechtsanwältin Dr. Paul von der Kanzlei Müller & Dr. Paul in Gütersloh, die die Klägerin vertrat. “Die bisherige Auffassung der Krankenkassen, allenfalls Kinder könnten ein solches Hilfsmittel erhalten, ist nun nicht mehr haltbar.”

Bericht aus MTD – Medizin-Technischer Dialog, Ausgabe Januar 2011