HMV-Nummer für das momo motion.

Unser bewährtes Dreirad mit E-Antrieb ist im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen. Unter der HMV-Nummer 22.51.04.0005 kann unser momo motion. jetzt leichter bei den Krankenkassen genehmigt werden. Denn laut GKV ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Die gesetzliche Grundlage – siehe Infokasten.

Für die Aufnahme des momo motion. in dem Verzeichnis mussten wir verschiedene Kriterien erfüllen. Neben der Funktionstauglichkeit und Sicherheit waren auch die Qualitätsanforderungen entscheidend. Und natürlich, dass unser bewährtes Dreirad mit E-Antrieb einen medizinischen Nutzen hat.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

momo motion. unterstützt die Therapie

„Der Elektromotor wirkt wie eine Hand im Rücken, die sanft anschiebt. So bleibt das Dreiradfahren eine positive Erfahrung und fühlt sich nicht wie die Fortführung der Therapie an“, sagt unsere Schulungsleiterin und Ergotherapeutin Andrea Espei. Von dem Dreirad mit E-Antrieb profitieren vor allem die Kinder und Jugendlichen, bei denen Muskulatur oder Ausdauer stärker unterstützt werden müssen. Hilfreich ist das momo motion. aber auch, um die Koordination und die Orientierung zu verbessern. Unabhängig von diesen Symptomen kann das momo motion. mit seinem restkraftunterstützenden Antrieb die Therapie bei folgenden Erkrankungen unterstützen:

  • neuro-degenerative Erkrankungen (wie Muskeldystrophie Duchenne oder spinale Muskelatrophie)
  • Cerebralparese (ob spastisch, dyskinetisch oder ataktisch und von GMFCS Level 2 bis 4 )
  • Down-Syndrom
  • neuro-degenerative Erkrankungen (wie Muskeldystrophie Duchenne oder spinale Muskelatrophie)
  • Rett Syndrom
  • Allgemeine Entwicklungsverzögerungen
  • Multiple Sklerose
  • Rheuma

Und noch ein weiterer Grund spricht für den Elektromotor. Es macht Spaß den Steigungen den Schrecken zu nehmen, den Gegenwind „abzuschalten“. Denn bereits leichte Steigungen und die Trägheit beim Anfahren sind, gerade für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen Einschränkung, schwierig und anstrengend zu überwinden. Die optional erhältliche Anfahrhilfe des momo motion. gibt per Tastendruck oder Drehgriff etwas Schwung dazu. „Einmal ins Rollen gekommen, reicht die Kraft aus, um weiter zu fahren“, so Andrea Espei.

Fahrradfahren ist gesund

Die Therapie bzw. das Training mit dem momo motion. kann nach der ICF in vielerlei Hinsicht unterstützend wirken. So sind die wechselnden Bewegungen beim Pedalieren eine Unterstützung der Bewegungen, die beim Gehen nötig sind. Zudem werden die Muskeln trainiert – in Bezug auf Ausdauer und Kraft. Auch werden beim Radfahren die Lungen belüftet, die Koordination von Auge und Hand geübt sowie die Gelenkbeweglichkeit.

Aber nicht nur das. Das Dreirad mit Elektroantrieb
hat weitere Vorteile, die über die Therapie hinausgehen. Das momo motion. fördert die Teilhabe und Selbstbestimmung. Egal ob es zum Einkaufen in den Supermarkt, zur Schule oder zu Freunden geht. Die Kinder können mit anderen spielen und mit der Familie eine Radtour machen. Andrea Espei: „Wir sind sehr froh, dass durch die Hilfsmittelnummer (22.51.04.0005 ) des momo motion. jetzt noch mehr Kinder und Jugendliche schwungvoller anfahren können und auch längere Touren mit Freude und Fahrvergnügen erleben.“

Bei Fragen zum momo motion. und zur Beantragung, können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.  

Glossar:

GMFCS
steht für „Gross Motor Functions Classification System“  – ein System zur Klassifizierung der grobmotorischen Fähigkeiten.

Hilfsmittel (nach § 33 SGB V)
(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind. Die Hilfsmittel müssen mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte erfüllen, soweit sie im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 1 gelistet oder von den dort genannten Produktgruppen erfasst sind.

Hilfsmittelverzeichnis
Im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Hilfsmittel aufgelistet, deren Kosten nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen.

ICF
Steht für International Classification of Functioning, Disability and Health. Dabei handelt sich um die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit.