Welcher Gehtrainer ist der richtige für mein Kind mit Behinderung?

1. Was ist ein Gehtrainer und für wen ist er geeignet?

2. Wie finde ich den perfekten Gehtrainer für mein Kind?

– Anterior- oder Posterior-Walker?

3. Wie beantrage ich einen Gehtrainer beim Versorger?

9 Schritte der Hilfsmittelbeantragung

1. Was ist ein Gehtrainer und für wen ist er geeignet?

Alle Gehhilfen, vom Gehstock über den Rollator bis hin zu Gehtrainern, unterstützen Menschen grundsätzlich bei der Fortbewegung. Sie übertragen das Gewicht auf die Hände und helfen beim Halten des Gleichgewichts.

Rollatoren und Gehtrainer gibt es in unterschiedlichen Arten mit unterschiedlichen Funktionen. Sie können entweder vor dem Körper hergeschoben (Anterior) oder hinter dem Körper hergezogen (Posterior) werden. Gehtrainer bieten im Vergleich zu Rollatoren wichtiges Zubehör wie einen Positionierungssattel, mit dem noch mehr Gewicht von den Beinen und Füßen abgenommen wird. Auch verschiedene Pelotten können individualisiert an einen Gehtrainer montiert werden. Dadurch können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bestmöglich in ihrer Gehfähigkeit unterstützt werden.

Unterschiedliche Modelle von Gehtrainern sowohl für Kinder als auch für Erwachsene haben ein gemeinsames Grundkonzept: Sie sind leicht, mobil und wendig. Pelotten im Bereich des Beckens und des Rumpfes bieten Stabilität beim Stehen und Gehen, der optionale Sitz übernimmt einen Teil des Körpergewichtes. Die Hilfsmittel können individuell auf die Bedürfnisse des betroffenen Menschen angepasst werden. Auch Zusatzausstattungen wie Kopfstützen und Handgriffen sind möglich.

Hilfsmittel zur Gangtherapie haben spezifische Aufgaben, darunter die Förderung der Fortbewegung mit Gewichtsübernahme, die Reduzierung von Spastik durch Stabilität, die Prävention und Behandlung von Schmerzen, die Verteilung von lagerungsbedingtem Druck sowie die Lenkung des Wachstums. Sie entlasten Arme und Hände von Stütz- und Fortbewegungsaufgaben und tragen zur Entwicklung, Reifung, zum Selbstbewusstsein und zur Teilhabe bei.

2. Wie finde ich den perfekten Gehtrainer für mein Kind?

Gehen ist ein natürlicher Vorgang, der erlernt werden muss. Sind es am Anfang noch unkontrollierte Schritte, beherrschen es gesunde Kinder nach circa drei Jahren völlig. Beim Gehen ist der ganze Körper beteiligt – vom Skelett und den Gelenken über Muskeln und Nerven bis hin zu Lunge und Herz.

Anterior- oder Posterior-Walker

Der Ablauf des Gehens ist komplex. Das Gewicht von einem Bein auf das andere verlagern, die Hüfte drehen, das Becken neigen, den Körper von einer Seite zur anderen wiegen – das sind Prozesse, bei denen Kinder mit eingeschränkten Fähigkeiten unterstützt werden müssen. Schon bei den ersten Gehversuchen sollten Laufhilfen zum Einsatz kommen. Je nach Versorgung und Therapieziel unterscheidet man dabei zwischen Anterior- und Posterior-Laufhilfen.

Anterior-Laufhilfen wie unsere marcy., werden vor dem Körper geschoben und vermitteln Sicherheit bei den ersten Gehversuchen Dadurch ist marcy. auch in aufregenden Alltagssituationen eine zuverlässige Stütze. Ist die Rumpfmuskulatur des Betroffenen geschwächt, empfehlen sich Posterior-Laufhilfen wie Gehtrainer unserer malte.-Familie, die hinter dem Körper hergezogen werden. Posteriore Laufhilfen sind gut für die Aufrichtung des Körpers und fördern die Qualität des Gangbilds.

Sich eigenständig fortbewegen – das funktioniert nicht nur mit der richtigen Gehhilfe. Auch Liege-, Drei- und Therapieräder fördern Kinder mit Behinderung in ihrer Mobilität. Wesentliche Aspekte sind, dass Muskeln und Gleichgewicht trainiert, Fehlstellungen verbessert und Muskelverspannungen reguliert werden. Das Wohlbefinden wird gesteigert, indem der Herzkreislauf- und auch der Verdauungsapparat stimuliert wird. Es tut also Körper als auch Seele gut, mit dem Rad die Umgebung zu erkunden. Schau dir dazu unser Liegerad mats. an oder unsere Drei. und Therapieräder der momo.-Familie!

3. Wie beantrage ich einen Gehtrainer beim Versorger?

Die Beantragung eines Hilfsmittels ist ein komplexer Prozess, der in der Regel vom Versorger (Sanitätshaus) übernommen wird. In einem ersten Schritt wird ein Bedarf durch einen Arzt bzw. eine Ärztin festgestellt und eine Verordnung/ein Rezept ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche können hierfür beispielsweise Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) aufgesucht werden. Mit der Verordnung bzw. dem Rezept kann nun ein passender Gehtrainer bei einem Versorger (bspw. Sanitätshaus) konfiguriert werden. Ist ein passendes Hilfsmittel gefunden, so kann der Gehtrainer beim Kostenträger bzw. der Krankenkasse beantragt werden. Unten erklären wir noch einmal ausführlich den Weg von der Verordnung zur Auslieferung des Gehtrainers.
Immer wieder kommt es dazu, dass Kostenträger ein Hilfsmittel ablehnen, und dafür kann es verschiedene Gründe geben, wie z. B. eine nicht ausreichende Bedarfsermittlung und/oder Begründung.

Folgendes solltest du bei der Beantragung beim Kostenträger bzw. der Krankenkasse vorlegen:
  • Ärztliche Verordnung (Rezept)
  • Erprobungsbericht / Versorgungskonzept des Sanitätshauses (Erstellung bspw. über Proviko)
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des konfigurierten Therapierades vom Sanitätshaus
  • medizinische Unterlagen wie Gutachten oder Berichte von Therapierenden und Arzt oder Ärztin.
  • Video der Testung des entsprechenden Gehtrainers

Achte auf die zweifelsfreie Belegbarkeit des Antragseingangs. Somit solltest du ihn entweder online versenden oder nachverfolgbar per Post (bspw. per Einschreiben mit Zustelldatum) verschicken.

Wir möchten dich bei der Beantragung deines Gehtrainers unterstützen und haben einige hilfreiche Informationen zusammengestellt. Nachstehend findest du neun Schritte der Hilfsmittelbeantragung sowie einige wichtige Informationen und Argumente für eine erfolgreiche Beantragung. So kannst du einer Ablehnung auf Grund von Versäumnissen bei der Beantragung und einer daraus resultierenden Zeitverzögerung vorbeugen.

9 Schritte der Hilfsmittelbeantragung:

1. Schritt: Runder Tisch mit allen Beteiligten

Pädagoginnen und Pädagogen werden von Befähigten (Eltern, medizinische oder therapeutisches Fachpersonal, Kind) über das Krankheitsbild des Kindes informiert und lernen die Hilfsmittel und Therapien kennen → Gemeinsame Ressourcen und Möglichkeiten diskutieren.

2. Schritt: Bedarfsermittlung

a) individuell/Sonderbau
b) Förderbedarf/Standardreha
Verordnung nach Gespräch mit Arzt/Therapeut, Kind/Eltern, Pädagogen mit Angabe des Versorgungszieles nach ICF – Bedarfsermittlungsbogen (BEB).

3. Schritt: Klärung der Kostenübernahme

Als klassische Kostenträger gelten Krankenkassen, Eingliederungshilfe, Sozialhilfeträger, Kommunen oder Schulen.

4. Schritt: Beratung und Praxistest im Anwenderumfeld

Die Rehaberaterin bzw. der Rehaberater stellt verschiedene Hilfsmittel vor, die ausprobiert werden können. Bei der Auswahl der potenziellen Hilfsmittel werden die Einrichtung/der Schulträger, das Kind/die Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Inklusionshelfende berücksichtigt.

5. Schritt: Erprobung im Anwenderumfeld

Die Rehaberaterin bzw. der Rehaberater erläutert die Handhabung sowie die technischen Besonderheiten des Hilfsmittels, welches dann im Anwenderumfeld getestet wird.

6. Schritt: Festlegung der Hilfsmittel/Kostenvoranschlag

Die Rehaberaterin bzw. der Rehaberater unterstützt die Familie im Genehmigungsverfahren.

7. Schritt: Genehmigung

Entweder erfolgt die Genehmigung oder eine Ablehnung. Bei letzterem werden mit Unterstützung der Rehaberaterin bzw. des Rehaberaters weitere Schritte, wie ein Widerspruch oder ein erneuter Antrag, geplant.

8. Schritt: Auslieferung des Hilfsmittels

Das Hilfsmittel wird den Eltern, dem Kind sowie den Pädagoginnen und Pädagogen in seiner Handhabung erklärt. Gegebenenfalls wird hier eine Therapeutin oder ein Therapeut, der mit dem Hilfsmittel vertraut ist, hinzugezogen.

9. Schritt: Überprüfung der Versorgungsziele

Es wird überprüft, ob die Versorgungsziele erreicht wurden. Gegebenenfalls werden nach circa einem halben Jahr Anpassungen des Produktes. Generell ist eine regelmäßige Kontrolle durch befähigte Personen enorm wichtig, um eine optimale Nutzung des Hilfsmittels zu gewährleisten.